Angesagte Beiträge
Der Typ lässt sich nicht abschleppen!
Nein, nicht mit ihm. Da kann ja jeder kommen.
Videos am 17.9.2014 um 0:10 Uhr 9.200 mal aufgerufen Abuse 24 7
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Kommentare
Wilhelm schrieb am 17.9.2014 um 5:28 Uhr 18
Zwei gebrochene Federbeine 650 €
Aufgerissener Mittelschalldämpfer 250 €
Das dumme Gesicht von Abschleppwagenfahrer unbezahlbar!
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KokosBaer schrieb am 17.9.2014 um 19:22 Uhr -1
Und wahrscheinlich einen Tag später zum Arzt rennen "Meine Wirbelsäule tut so weh!"
Perico schrieb am 17.9.2014 um 8:34 Uhr 2
Ist es eigentlich nicht so, dass man erst dann abschleppen darf, wenn man den Fahrzeughalter nicht auffinden kann. Steht z.B. eine Nummer, so muss man zuerst auf die Nummer anrufen, bevor man ihn abschleppen darf..
Oder wenn der Fahrer wie in diesem Fall anwesend ist, so darf man nur die entstandenen Kosten anrechnen und darf das Fahrzeug nicht mehr abschleppen?
Oder wenn der Fahrer wie in diesem Fall anwesend ist, so darf man nur die entstandenen Kosten anrechnen und darf das Fahrzeug nicht mehr abschleppen?
Cartman schrieb am 17.9.2014 um 15:02 Uhr -2
mal ganz davon abgesehen kann das auch sone inkasso firma sein, die sich den wagen geangelt hat und denen ist das völlig egal, ob der halter vor ort ist oder nicht. die müssen einfach nur schnell sein
Zwiebelring2000 schrieb am 17.9.2014 um 11:15 Uhr 2
@Perico, niemand muss irgend eine Nummer anrufen, auch keine Politessen. Das liegt im Ermessens-Spielraum. Wenn dein Wagen einfach nur so kacke da steht, kann man schon mal nach ner Nummer suchen, aber wenn du ne Feuerwehr-Zufahrt blockierst wird da nicht lang gefackelt.
Wenn der Fahrer auftaucht, bevor der Abschlepper das Fahrzeug aufnimmt, brauchst du in den meisten Fällen nur die Anfahrt bezahlen. Wenn er es schon aufgeladen hat, ist meist die volle Abschlepp- und Verwahr-Gebühr zu entrichten...
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