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Gerichtsurteil Jackson ist nicht schuldig

Für Michael Jackson ist es ein klarer Sieg. Das Gericht in Santa Maria hat den Popstar im Missbrauchsprozess freigesprochen: Jackson sei in sämtlichen zehn Anklagepunkten nicht schuldig, befand das Gericht. Vor dem Gebäude jubelten die Fans, fielen sich in die Arme.

Santa Maria - Um 23.15 Uhr begann die Sprecherin der Jury mit der Verlesung des Urteils. Mit ruhiger Stimme trug sie die Entscheidung der acht Frauen und vier Männer zu der Missbrauchsanklage in vier Fällen vor. In allen zehn Anklagepunkten: nicht schuldig. Das Urteil wurde live aus dem Gerichtssaal übertragen.

Als klar war, dass Jackson auch im letzten Anklagepunkt freigesprochen wurde, brach vor dem Gebäude ein Jubelsturm los. Viele Fans weinten vor Freude, lagen sich in den Armen.

Zehn Minuten später verließ Jackson das Gerichtsgebäude. Noch immer war ihm die Anspannung anzusehen. Nur ein schmales Lächeln zeigte sich auf den Lippen, er verteilte ein paar Kusshände, winkte, dann stieg er in seinen schwarzen Luxus-Van und brauste davon - vermutlich zu seiner Neverland Ranch.

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Missbrauchsprozess: Michael Jackson ist nicht schuldig

Foto: DPA

Jackson war um 22.48 Uhr MEZ vor Gericht erschienen - und damit verspätet zur geplanten Urteilsverkündung um 22.30 Uhr. Er trug eine Sonnenbrille, einen dunklen Anzug und dazu ein weißes Hemd mit dunkler Krawatte. Jackson wurde von seinen Eltern begleitet.

Die Wagenkarawane war mit deutlicher Verspätung von Jacksons Ranch aufgebrochen und befand sich zum angesetzten Termin noch mehr als 30 Kilometer entfernt von Santa Maria. Mehrere US-Fernsehsender zeigten Luftaufnahmen, auf denen zu sehen war, wie vier schwarze Geländewagen über die Autobahn rasten.

Richter Rodney Melville hatte dem Angeklagten nach Angaben des Fernsehsenders Fox eine Verlängerung von einer Stunde eingeräumt. Das Gericht war laut Fox von Tausenden Journalisten, Fans und Neugierigen umringt. "Michael ist unschuldig", riefen Jacksons Fans in Sprechchören. Polizisten hatten das Gericht gesichert und den Zugang zu dem Gebäude beschränkt.

Die zwölf Geschworenen waren gestern Morgen (Ortszeit) abermals im Gericht von Santa Maria eingetroffen, um ein Urteil über die zehn Anklagepunkte zu finden. Seitdem der Fall am 3. Juni in ihre Hände gelegt wurde, hatten sie bis zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als 28 Stunden hinter verschlossenen Türen beraten.

Jackson war in zehn Punkten angeklagt. Dem 46-Jährigen wurde in dem viermonatigen Verfahren unter anderem angelastet, vor zwei Jahren einem damals 13-jährigen Jungen in vier Fällen Alkohol eingeflößt und ihn dann sexuell missbraucht zu haben. Das Urteil im Einzelnen:

  • Anklagepunkt 1: Verschwörung (zusammen mit fünf Mitarbeitern) zur Entführung, Freiheitsberaubung und Erpressung des angeblichen Missbrauchsopfers und dessen Familie - "not guilty"
  • Anklagepunkt 2 bis 5: Belästigungsvorwürfe - vier "obszöne" Handlungen an einem Minderjährigen (unter 14 Jahren) zur eigenen sexuellen Befriedigung. Zwei dieser Missbrauchsvorwürfe gingen auf Aussage des Jungen zurück, er sei von Jackson angefasst worden. Die beiden anderen bezogen sich auf die Aussage des jüngeren Bruders des Jungen, der Jackson in zwei verfänglichen Situationen beobachtet haben wollte - "not guilty"
  • Anklagepunkt 6: Versuchte sexuelle Belästigung. Nach Aussage des Jungen soll Jackson die Hand des damals 13-Jährigen ergriffen und damit die eigenen Genitalien berührt haben - "not guilty"
  • Anklagepunkte 7 bis 10: Alkoholabgabe an einen Minderjährigen mit Belästigungsabsichten - "not guilty"

In allen zehn Anklagepunkten ging es um Verbrechen, die mit Haftstrafen hätten geahndet werden können. Dem Sänger hätten im Fall einer Verurteilung bis zu 18 Jahre Gefängnis gedroht. In dem Prozess wurde unter anderem auf eine Fernsehdokumentation verwiesen, in der Jackson zugegeben hatte, häufig mit Kindern in einem Bett zu schlafen. Jackson hat alle Vorwürfe zurückgewiesen. Seine Anwälte werfen der Mutter des Jungen vor, sie habe es nur auf Geld abgesehen.

Seit Jahren polarisiert Jackson die Öffentlichkeit durch Skandale und Peinlichkeiten. Im Zentrum des Interesses standen etwa seine Schönheitsoperationen, angebliche pädophile Neigungen, mysteriös gezeugte Kinder oder Berichte über seine Tablettensucht. Dass der selbst ernannte "King of Pop" eine einzigartige Karriere im internationalen Musikgeschäft hingelegt hatte, ist darüber in den Hintergrund geraten.

1993 wurde Jackson erstmals mit dem Vorwurf des Kindesmissbrauchs konfrontiert. Aus der Welt geschafft wurde die Sache damals mit einer Millionenabfindung an einen 14-jährigen Jungen.

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