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Ausraster auf der Autobahn
Der kann doch nicht einfach auf der Standspur stehenbleiben.
Videos am 10.7.2009 um 11:08 Uhr 13.191 mal aufgerufen Abuse 10 29
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Kommentare
Mudder schrieb am 10.7.2009 um 14:06 Uhr 0
Nagut man kann sich fragen warum der nicht weiter gefahren ist, doch wirklich weiter gekommen wären die doch eh nicht, wenn man sieht, dass die da paar Meter weiter wieder halten.
Persönlich jedoch kann die Tuse da froh sein, dass die nicht auf mein Auto eingeschlagen hat.
Persönlich jedoch kann die Tuse da froh sein, dass die nicht auf mein Auto eingeschlagen hat.
www.reviersheriff.de schrieb am 10.7.2009 um 15:33 Uhr 0
Papa Reviersheriff klärt auf!
Auf der Standspur zu fahren ist grundsätzlich verboten!!!
Sie soll nur den Rettungsfahrzeugen zur freien Durchfahrt dienen und dem restlichen Verkehr als Nothaltefläche. Das ist auch richtig so, denn es besteht die Gefahr des Zusammenstoßes mit denen, die an der richtigen Stelle in die Verzögerungsspur abbiegen oder Fahrzeuge die von rechts von einer Beschleunigungsspur auffahren wollen und mit Fahrzeugen auf der Standspur nicht rechnen!
(§ 2 StVO) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen. Seitenstreifen sind aber nicht Bestandteil der Fahrbahn.
(§ 6 StVO) Rechts überholen ist grundsätzlich verboten! Ausnahmen sind in diversen anderen Paragrafen und Urteilen geregelt. Aber das "Vorbeifahren" an Fahrzeugen, die verkehrsbedingt im Stau warten, stellt rechtlich gesehen ganz klar ein Überholen dar.
(§ 41 StVO) Seit dem 1.1.2002 gibt es allerdings drei amtliche Verkehrszeichen (223.1 Seitenstreifen benutzen/ 223.2 Seitenstreifen räumen / 223.3 Seitenstreifen nicht mehr benutzen), das die Benutzung des Seitenstreifens vorschreibt. Wo es aufgestellt ist, muss die Standspur wie eine rechte Fahrspur benutzt werden. Aber auch nur da, wo es durch die Beschilderung geregelt ist und nirgendwo anders!!!
Auf der Standspur zu fahren ist grundsätzlich verboten!!!
Sie soll nur den Rettungsfahrzeugen zur freien Durchfahrt dienen und dem restlichen Verkehr als Nothaltefläche. Das ist auch richtig so, denn es besteht die Gefahr des Zusammenstoßes mit denen, die an der richtigen Stelle in die Verzögerungsspur abbiegen oder Fahrzeuge die von rechts von einer Beschleunigungsspur auffahren wollen und mit Fahrzeugen auf der Standspur nicht rechnen!
(§ 2 StVO) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen. Seitenstreifen sind aber nicht Bestandteil der Fahrbahn.
(§ 6 StVO) Rechts überholen ist grundsätzlich verboten! Ausnahmen sind in diversen anderen Paragrafen und Urteilen geregelt. Aber das "Vorbeifahren" an Fahrzeugen, die verkehrsbedingt im Stau warten, stellt rechtlich gesehen ganz klar ein Überholen dar.
(§ 41 StVO) Seit dem 1.1.2002 gibt es allerdings drei amtliche Verkehrszeichen (223.1 Seitenstreifen benutzen/ 223.2 Seitenstreifen räumen / 223.3 Seitenstreifen nicht mehr benutzen), das die Benutzung des Seitenstreifens vorschreibt. Wo es aufgestellt ist, muss die Standspur wie eine rechte Fahrspur benutzt werden. Aber auch nur da, wo es durch die Beschilderung geregelt ist und nirgendwo anders!!!
www.reviersheriff.de schrieb am 10.7.2009 um 15:35 Uhr 0
Bezugnehmend auf das Video:
Die Mutti ist mir gerade die Richtige! Wahrscheinlich sich immer auf Behindertenparkplätze stellen, und die Krücke gut sichtbar an der Frontscheibe ablegen und dann wie ein junges Reh bei Aldi rein hüpfen, oder wozu braucht die eine Krücke(Mal abgesehen um andere Autofahrer damit zu schlagen)?
Nochmal wegen der Benutzung des Standstreifen, wo kommen wir dahin, wenn jeder den Standstreifen benutzt? Wie soll ich denn dann pünktlich nach Haus kommen, wenn ich mit Sondersignal oder schwenkender Kelle ihn selber benutzen will……..
Die Mutti ist mir gerade die Richtige! Wahrscheinlich sich immer auf Behindertenparkplätze stellen, und die Krücke gut sichtbar an der Frontscheibe ablegen und dann wie ein junges Reh bei Aldi rein hüpfen, oder wozu braucht die eine Krücke(Mal abgesehen um andere Autofahrer damit zu schlagen)?
Nochmal wegen der Benutzung des Standstreifen, wo kommen wir dahin, wenn jeder den Standstreifen benutzt? Wie soll ich denn dann pünktlich nach Haus kommen, wenn ich mit Sondersignal oder schwenkender Kelle ihn selber benutzen will……..
T0m schrieb am 10.7.2009 um 17:02 Uhr 0
@Reviersheriff: Ich hoffe mal das Zitat der StVo meinst du nicht ernst und die Krücke kann auch einem Mitfahrer der "Mutti" gehören.
Ansonsten frag ich mich auch was der Typ da eigentlich macht? Will der da parken oder was?
Ansonsten frag ich mich auch was der Typ da eigentlich macht? Will der da parken oder was?
Ulktomate schrieb am 10.7.2009 um 17:40 Uhr 0
hmmm... also ich hätte die alte Krückenschlägerin in Notwehr getötet.
NoukiN schrieb am 10.7.2009 um 19:55 Uhr 0
@T0m: Wieso sollte er das Zitat nicht ernst meinen? Oo
Es ist nunmal so, dass die Autos auf dem Standstreifen nix zu suchen haben!
Es ist nunmal so, dass die Autos auf dem Standstreifen nix zu suchen haben!
www.reviersheriff.de schrieb am 10.7.2009 um 20:18 Uhr 0
Also das man den Standstreifen als Fahrbahn nicht benutzen darf, meine ich wirklich ernst
Ich benutze doch auch nicht den Bürgersteig, wenn sich in der Stadt der Verkehr staut.
Ich habe zwar auch keine Ahnung was der Volvo-Fahrer auf dem Standstreifen veranstaltet hat, aber die anderen hatten da auch nichts verloren.
Davon mal abgesehen dass solche Aktionen auf dem Standstreifen meistens für noch mehr Stau sorgen und wirklich Rettungskräfte behindert werden. So geschehen regelmäßig immer wieder Unfälle, die durch dieses Verkehrswidrige Verhalten. Selbst wenn man mal alle Verkehrsregeln über Bord werfen würde, so ist auf dem Video noch nicht mal annähernd eine Abfahrt zu erkennen.
So habe ich als Autofahrer auch kein Verständnis für so ein Verhalten (genauso wie das ständige Spur wechseln im Stau). Durch dieses Verhalten wird der Stau nicht nur verschlimmert sondern auch noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet!
Damit das klar ist, das benutzen des Standstreifen kostet Geld / evtl. Punkte und die Autobahnpolizei versteht richtigerweise da keinen Spaß!
(Moralapostel beendet)
Ich benutze doch auch nicht den Bürgersteig, wenn sich in der Stadt der Verkehr staut.
Ich habe zwar auch keine Ahnung was der Volvo-Fahrer auf dem Standstreifen veranstaltet hat, aber die anderen hatten da auch nichts verloren.
Davon mal abgesehen dass solche Aktionen auf dem Standstreifen meistens für noch mehr Stau sorgen und wirklich Rettungskräfte behindert werden. So geschehen regelmäßig immer wieder Unfälle, die durch dieses Verkehrswidrige Verhalten. Selbst wenn man mal alle Verkehrsregeln über Bord werfen würde, so ist auf dem Video noch nicht mal annähernd eine Abfahrt zu erkennen.
So habe ich als Autofahrer auch kein Verständnis für so ein Verhalten (genauso wie das ständige Spur wechseln im Stau). Durch dieses Verhalten wird der Stau nicht nur verschlimmert sondern auch noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet!
Damit das klar ist, das benutzen des Standstreifen kostet Geld / evtl. Punkte und die Autobahnpolizei versteht richtigerweise da keinen Spaß!
(Moralapostel beendet)
Lengo schrieb am 10.7.2009 um 20:27 Uhr 0
frag mich auch warum die auf dem rettungssreifen rum fahren ...
T0m schrieb am 10.7.2009 um 21:02 Uhr 0
Inhaltlich gebe ich dir natürlich recht Sheriff, auf den Standstreifen hat keiner was zu suchen, der parken, überholen oder sonstige Sperenzien vor hat.
Nennt mich Korinthenkacker aber bei mir steht im §6 der StVO:
§6 Vorbeifahren
Wer an einem haltenden Fahrzeug, einer Absperrung oder einem sonstigen Hindernis auf der Fahrbahn links vorbeifahren will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Muß er ausscheren, so hat er auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen - wie beim Überholen - anzukündigen.
Überholen ist §5.
Wenn man schon die Paragraphen auspackt, dann sollten es wenigstens die richtigen sein...
Nennt mich Korinthenkacker aber bei mir steht im §6 der StVO:
§6 Vorbeifahren
Wer an einem haltenden Fahrzeug, einer Absperrung oder einem sonstigen Hindernis auf der Fahrbahn links vorbeifahren will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Muß er ausscheren, so hat er auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen - wie beim Überholen - anzukündigen.
Überholen ist §5.
Wenn man schon die Paragraphen auspackt, dann sollten es wenigstens die richtigen sein...
www.reviersheriff.de schrieb am 10.7.2009 um 22:14 Uhr 0
Ein wenig kompliziert erklärt von mir, gebe ich zu(bin auch kein Jurist).
Was ich meine, so ist natürlich nach § 5 StVO nur links zu überholen. Laut § 6 kann man an einen Hindernisse auch rechts vorbeifahren, aber ein Stau mag zwar Hinderlich sein ist aber kein Hindernis, also berechtigt (§ 6) es nicht das rechts überholen.
Wenn wir also weiter auf den Ausnahmen reiten wollen, so erlaubt der § 7 das überholen auf Autobahnen auch rechts( (2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen).
Aber auch § 7 erlaubt nicht das Überholen über den Standstreifen!
Also nochmals: Der Standstreifen ist keine Fahrbahn, Fahrstreifen, Fahrspur, etc. !
Wir können auch gerne über Paragraphen diskutieren, aber ganz klar wer den Standstreifen als Fahrspur benutzt, hat mit einen Bußgeld zu rechnen, so mag vielleicht so manch einer den Standstreifen im Stau schon benutzt haben, so wird er sich aber vor Gericht garantiert nicht mit den §6 oder 7 § sich herausreden können.
So ist bei einem Unfall die Nr.1 ganz klar, wer den Standstreifen als Fahrspur missbraucht, ist ganz klar der Unfallverursacher und hat die Arschkarte!
Was ich meine, so ist natürlich nach § 5 StVO nur links zu überholen. Laut § 6 kann man an einen Hindernisse auch rechts vorbeifahren, aber ein Stau mag zwar Hinderlich sein ist aber kein Hindernis, also berechtigt (§ 6) es nicht das rechts überholen.
Wenn wir also weiter auf den Ausnahmen reiten wollen, so erlaubt der § 7 das überholen auf Autobahnen auch rechts( (2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen).
Aber auch § 7 erlaubt nicht das Überholen über den Standstreifen!
Also nochmals: Der Standstreifen ist keine Fahrbahn, Fahrstreifen, Fahrspur, etc. !
Wir können auch gerne über Paragraphen diskutieren, aber ganz klar wer den Standstreifen als Fahrspur benutzt, hat mit einen Bußgeld zu rechnen, so mag vielleicht so manch einer den Standstreifen im Stau schon benutzt haben, so wird er sich aber vor Gericht garantiert nicht mit den §6 oder 7 § sich herausreden können.
So ist bei einem Unfall die Nr.1 ganz klar, wer den Standstreifen als Fahrspur missbraucht, ist ganz klar der Unfallverursacher und hat die Arschkarte!
T0m schrieb am 10.7.2009 um 22:28 Uhr 0
Ein Stau ist da nicht als Hindernis gemeint -> da muss man schon §7 Abs. 2 bzw Abs. 2a beachten.
Ausserdem ist das für unsere Problematik vollkommen irrelevant, da ein Seitenstreifen kein Teil der Fahrbahn ist(§2 StVo).
Ausserdem ist das für unsere Problematik vollkommen irrelevant, da ein Seitenstreifen kein Teil der Fahrbahn ist(§2 StVo).
sly schrieb am 10.7.2009 um 22:45 Uhr 0
ich bin seit dem ersten tag...seit dem es member bereich gibt angemeldet gibs da irgend eingeschenkt...?
T0m schrieb am 10.7.2009 um 22:57 Uhr 0
Ein kleines Ständchen für Sly von Sly:
http://www.youtube.com/watch?v=feCfAyYCLZI
http://www.youtube.com/watch?v=feCfAyYCLZI
Soldat schrieb am 10.7.2009 um 23:11 Uhr 0
dieser Höllenlärm soll ein Ständchen sein? Da klappen einem ja die Zehnägel hoch
Soldat schrieb am 10.7.2009 um 23:23 Uhr 0
wenn du Kim eingeholt hast wird Ragey dir schon eins singen
slymaerzhase schrieb am 11.7.2009 um 9:08 Uhr 0
ach,das ist nur mein alter feind aus 2007.
der hat damals meinen namen gestohlen und versucht mich von der seite zu mobben.
ohne den wäre ich nach ein paar wochen wieder von eblogx verschwunden,aber so mußte ich bleiben um mich zu wehren.
seine schuld daß ich mich hier so gut eingelebt habe.
der hat damals meinen namen gestohlen und versucht mich von der seite zu mobben.
ohne den wäre ich nach ein paar wochen wieder von eblogx verschwunden,aber so mußte ich bleiben um mich zu wehren.
seine schuld daß ich mich hier so gut eingelebt habe.
sly schrieb am 11.7.2009 um 10:42 Uhr 0
haha...so ein lügner ich war nur lange jahre im urlaub da gibt es kein internet...(amsterdam)
slymaerzhase schrieb am 11.7.2009 um 10:52 Uhr 0
ne,is klar.in holland gibts kein internet.
dich hat jemand weggesperrt und den schlüssel verloren.
dich hat jemand weggesperrt und den schlüssel verloren.
sly schrieb am 11.7.2009 um 15:37 Uhr 0
entzugsklinik gibt es kein internet bzzw man kann nur mail schreiben alles geblockt
peterpan schrieb am 11.7.2009 um 19:51 Uhr 0
Alles Schwätzer. Es gibt durchaus automatisierte Systeme (diese lustigen elektronischen Schilder), die das Befahren des Standstreifens im Staufall ausdrücklich erlauben! Vorzufinden (soweit mir bekannt) auf der A1 Hamburg-Westhofener Kreuz, A5 um Frankfurt, A7 Würzburg und A9 nach München.
Ferner ist übrigens vorgesehen, dass sich ein Rettungsfahrzeug zwischen der 1. und 2. Spur (2 spurig) und 2. und 3. Spur (3 spurig) durchzuschlengeln hat und nicht auf der Standspur...
Ferner ist übrigens vorgesehen, dass sich ein Rettungsfahrzeug zwischen der 1. und 2. Spur (2 spurig) und 2. und 3. Spur (3 spurig) durchzuschlengeln hat und nicht auf der Standspur...
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